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Bei Zahlungsunfähigkeit ist schnelles Handeln gefragt.Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

In der heutigen Zeit können Sie fast jede größere Anschaffung auf Raten kaufen. Doch was passiert, wenn Sie mit den Raten in Rückstand geraten oder diese nicht mehr begleichen können? Hier erfahren Sie was Zahlungsunfähigkeit bedeutet und was Sie dagegen tun können.

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Wichtige Fakten rund um die Zahlungsunfähigkeit

Familie Meier hat Ihren dreiwöchigen Traumurlaub auf Raten finanziert. Eigentlich dürfte die Zahlung der Raten kein Problem sein, aber dann häufen sich unerwartete Ausgaben. Waschmaschine und Wagen gehen kaputt, die Klassenfahrt des Sohns steht an und der Hauptverdiener der Familie wird fristlos entlassen – eine Liquiditätslücke entsteht. Droht jetzt eine Zahlungsunfähigkeit? Definiert ist diese in § 17 Insolvenzordnung (InsO): „Sobald es für den Schuldner unmöglich ist, die Fälligkeitsfristen seiner Zahlungspflichten gegenüber den Gläubigern einzuhalten, wird davon ausgegangen, dass dieser zahlungsunfähig ist“. Laut BGH ist zudem festgelegt, wann eine Zahlungsunfähigkeit bei einem Schuldner vorliegt. So läge diese beispielsweise vor, sobald er innerhalb von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner Schulden nicht mehr begleichen kann.

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Bei Privatpersonen

Privatpersonen können nach dem Insolvenzrecht die Privatinsolvenz anmelden. Im Unterschied zum Unternehmen ist dieser Schritt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Um die Privatinsolvenz einzuleiten, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass Sie beispielsweise die Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit informiert und sich nachweislich um eine Einigung bemüht haben.

Bei Unternehmen

Der Geschäftsführer muss frühzeitig Insolvenz anmelden. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit geschehen. Sollte er diese Zeit verstreichen lassen, kann er sich der Insolvenzverschleppung strafbar machen. Dieser Strafbestand wird mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe geahndet.

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Wie kann ich als Privatperson eine drohende Zahlungsunfähigkeit verhindern?

So belastend die Zahlungsunfähigkeit für Privatpersonen auch ist, es gibt verschiedene Auswege. Sollten Sie davon betroffen sein, können Sie wie folgt vorgehen:

Experten raten dazu, dass der Weg dorthin erfolgen sollte, bevor es zur Einstellung der fälligen Zahlungen an die Gläubiger kommt.

Zusammen mit dem Schuldnerberater können Sie im Anschluss Ihre Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit informieren. Oft ist es möglich, die Raten zu mindern oder die Zinsen zu erlassen. In manchen Fällen ist auch eine Umschuldung ratsam.

Ist die finanzielle Lage sehr angespannt und findet sich keine Einigung mit den Gläubigern, kann bei Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren der richtige Schritt sein. Oft ist das der einzige Ausweg.

Bei Zahlungsunfähigkeit sollten Sie Hilfe beanspruchen.

Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zur Zahlungsunfähigkeit

Hiermit ist der Zustand gemeint, in dem ein Schuldner noch nicht zahlungsunfähig ist, aber dies vermutlich bald sein wird. Es besteht demnach die Gefahr, dass er offene Forderungen nicht mehr termingerecht bezahlen kann.

Wenn Sie als Geschäftsführer eines Unternehmens zahlungsunfähig sind, haben Sie verschiedene Handlungsoptionen. Dabei ist das übergeordnete Ziel, ohne Haftungsrisiken aus der Situation herauszukommen. Dies sind die drei Handlungsmöglichkeiten:

  • Sie treten direkt in Kontakt mit den Gläubigern und Lieferanten. Im persönlichen Gespräch bitten Sie darum, einen Teil der Forderungen zu streichen
  • Sie suchen sich einen Geschäftspartner. Diesen nehmen Sie gegen finanzielle Einlagen in Ihr Unternehmen auf.
  • Sie gewährleisten den Fortbestand des Unternehmens, indem Sie einen Insolvenzantrag stellen.

Können Sie fälligen Zahlungen nicht mehr nachkommen, stehen Sie nicht alleine da. Es gibt staatliche und gemeinnützige Einrichtungen, die eine kostenfreie Schuldnerberatung anbieten. Bei Mittellosigkeit stellt das Gericht einen Beratungshilfeschein aus, sodass ein Anwalt die Schuldnerberatung kostenlos vornimmt. Durch ein durchdachtes Vorgehen mit einem Experten an der Seite lassen sich Wege aus der Zahlungsunfähigkeit finden.

Ebenso wie die Zahlungsunfähigkeit ist auch die Überschuldung in der Insolvenzverordnung geregelt. Nach § 19, Absatz 2, liegt eine Überschuldung vor, wenn das bestehende Vermögen die Zahlungsverpflichtungen nicht decken kann. In diesem Zusammenhang ist mit Vermögen sowohl das Einkommen als auch der Besitz gemeint. Zahlungsunfähig ist nach Insolvenzverordnung jemand, der seinen fälligen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann.

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