Familie Meier hat Ihren dreiwöchigen Traumurlaub auf Raten finanziert. Eigentlich dürfte die Zahlung der Raten kein Problem sein, aber dann häufen sich unerwartete Ausgaben. Waschmaschine und Wagen gehen kaputt, die Klassenfahrt des Sohns steht an und der Hauptverdiener der Familie wird fristlos entlassen – eine Liquiditätslücke entsteht. Droht jetzt eine Zahlungsunfähigkeit? Definiert ist diese in § 17 Insolvenzordnung (InsO): „Sobald es für den Schuldner unmöglich ist, die Fälligkeitsfristen seiner Zahlungspflichten gegenüber den Gläubigern einzuhalten, wird davon ausgegangen, dass dieser zahlungsunfähig ist“. Laut BGH ist zudem festgelegt, wann eine Zahlungsunfähigkeit bei einem Schuldner vorliegt. So läge diese beispielsweise vor, sobald er innerhalb von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner Schulden nicht mehr begleichen kann.