„Haftet der Ehepartner für Schulden?“ Es ist empfehlenswert, sich vor der Eheschließung mit dieser Frage zu beschäftigen. Schulden sind nichts Außergewöhnliches und können meistens zurückgezahlt werden. Wenn die offenen Forderungen des Ehepartners jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Lebensplanung in der Ehe haben, ist die Frage der Haftung im Vorfeld zu klären.