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Was gilt bei Privatinsolvenz für Ehepartner?

Die Anzahl der Privatinsolvenzen ist in Deutschland zurückgegangen - 2018 etwa 89.000 Fälle. Auch wenn diese Entwicklung positiv ist – für die Betroffenen stellt eine Privatinsolvenz einen starken Einschnitt dar. Doch welche Folgen hat die Privatinsolvenz für den Ehepartner oder die gemeinsam genutzte Immobilie? Was jeweils gilt und was zu tun ist, erfahren Sie hier.

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Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz für den Ehepartner?

Eine Privatinsolvenz ist für alle Beteiligten problematisch und mit großen Sorgen um die finanzielle Zukunft verbunden. Wenn für einen der Ehegatten als letzter Ausweg nur noch die private Insolvenz möglich ist, stellt sich die Frage, inwiefern auch der andere Ehepartner davon betroffen ist. In der Regel werden bei der Privatinsolvenz in einer Ehe zwei Szenarien unterschieden:

Zugewinngemeinschaft

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bilden Ehepartner eine Zugewinngemeinschaft. Jeder ist dabei für das eigene Vermögen verantwortlich. Wenn ein Ehegatte z. B. Kreditschulden hat, so haftet auch nur er für diese. Eine Ausnahme liegt vor, wenn beide Partner einen gemeinsamen Kreditvertrag zum Beispiel für eine Umschuldung unterschrieben haben oder der eine für den anderen Ehegatten eine Bürgschaft abgibt. Gleiches gilt für die Privatinsolvenz: Wenn eine Zugewinngemeinschaft vorliegt, darf nur das Vermögen und Einkommen der von der Insolvenz betroffenen Person gepfändet werden. Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse.

Gütergemeinschaft

Wenn sich die Ehepartner auf den vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft geeignet haben, sieht die Gesetzeslage anders aus. Bei dieser Form der Ehe werden die Vermögen der Partner grundsätzlich als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet. Dieser Sachverhalt wirkt sich auch auf die Frage aus, ob der Ehepartner in der Privatinsolvenz haftet. Gläubiger haben in diesem Fall die Möglichkeit, das gemeinschaftliche Vermögen zu pfänden. Dieser Sachverhalt führt dazu, dass beide Partner von der Privatinsolvenz betroffen sind. Wichtig: Wenn beide Ehepartner Privatinsolvenz anmelden müssen, sind unbedingt zwei separate Anträge einzureichen.

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Dürfen Sie trotz Privatinsolvenz Ihres Ehepartners Ihr eigenes Einkommen behalten?

Wie sieht es mit dem Gehalt der Ehefrau bei Privatinsolvenz des Ehemannes aus? Auch hier gilt: Paare in einer Zugewinngemeinschaft müssen grundsätzlich nicht befürchten, dass auch das Einkommen des nicht-insolventen Partners gepfändet wird. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner eine Bürgschaft abgegeben oder den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall ist der nicht-insolvente Ehepartner ebenfalls als Schuldner zu betrachten und kann im Fall einer Privatinsolvenz haftbar gemacht werden.

Sonderfall Steuerschulden

Wenn das Ehepaar beim Finanzamt gemeinsam steuerlich veranlagt ist, haften in der Regel beide Partner gegenüber dem Fiskus für eventuelle Steuerschulden. Wenn der Ehepartner Privatinsolvenz anmeldet, kann das Finanzamt also auch gegen den eigentlich unbeteiligten Partner vorgehen. Auch die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens können geltend gemacht werden, wenn das Einkommen über der sogenannten Pfändungsgrenze liegt. Wenn das Übersteigt das Gehalt der Ehefrau bei Privatinsolvenz diese Grenze, so kann das Insolvenzgericht die Übernahme der Verfahrenskosten verlangen.

Was passiert bei Privatinsolvenz eines Ehepartners, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt?

Die Frage, was bei einer Privatinsolvenz des Ehepartners mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung passiert, steht bei Betroffenen häufig im Raum. Grundsätzlich gilt: Die gemeinsam genutzte Immobilie wird in einem Insolvenzverfahren vollumfänglicher Teil der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter bei Privatinsolvenz des Ehepartners das Haus pfänden und in der Folge gemäß § 172 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) sogar zwangsversteigern kann. Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten, das Haus bei Privatinsolvenz des Ehepartners zu behalten. Dazu ist eine sogenannte Freigabe des Insolvenzverwalters erforderlich. Eine solche Freigabe hat zur Folge, dass die Immobilie aus der Insolvenzmasse herausgelöst wird und damit dem Vollstreckungsverbot gemäß § 89 Abs.1 Insolvenzordnung (InsO) unterliegt.

Die Freigabe der Immobilie ist Gegenstand von Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. Dieser ist grundsätzlich daran interessiert, möglichst viele Schulden zu tilgen. Die Chancen auf eine Freigabe steigen also in zwei Fällen:

  • Wenn die Verschuldung des Eigenheims selbst sehr hoch ist.
  • Wenn es wenige potenzielle Käufer für die Immobilie gibt.

Die wichtigsten Fragen zur Privatinsolvenz unter Ehepartnern

In einer Zugewinngemeinschaft ist das Vermögen des nichtinsolventen Partners davor geschützt, von dem Insolvenzverwalter gepfändet zu werden.

Ist der privatinsolvente Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt an den nichtinsolventen Partner verpflichtet, so fließt der Unterhaltsbetrag in den pfändungsfreien Grundbetrag ein. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlung priorisiert wird und in der Regel weitergezahlt werden kann.

Liegt laut Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vor, so wird das gesamte Vermögen der Ehepartner als Gemeinschaftsvermögen betrachtet. Das heißt konkret: Der Insolvenzverwalter darf auch auf das gemeinsame Vermögen beider Partner zugreifen.

In der Privatinsolvenz hat der insolvente Ehepartner die Pflicht, sich um eine angemessene Arbeitsstelle zu bemühen, um aus der Situation heraus zu kommen. Tut er dies nicht, so kann die übliche Befreiung von der Restschuld mit Ablauf der Insolvenzzeit gefährdet werden.

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