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Neuanfang durch Privatinsolvenz

Bei anhaltender Überschuldung bietet die Privatinsolvenz oft einen rettenden Ausweg, ähnlich dem Insolvenzverfahren für Unternehmen, aber in einem vereinfachten Prozess für Privatpersonen. Das Ziel ist eine schuldenfreie Zukunft. Wir bieten Ihnen einen detaillierten Überblick über die Voraussetzungen, das Verfahren und die Dauer der Privatinsolvenz, um Sie auf Ihrem Weg zur finanziellen Erholung zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Privatinsolvenz hilft überschuldeten Personen, Schulden zu bereinigen und einen finanziellen Neustart zu ermöglichen.
  • Das Privatinsolvenzverfahren beinhaltet Antragstellung, Wohlverhaltensphase und potenzielle Restschuldbefreiung.
  • Mit einer Privatinsolvenz können Sie in der Regel innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei sein.
  • Eine Privatinsolvenz beeinflusst die Kreditwürdigkeit stark, kann aber zu Schuldenerlass führen.
  • Eine Umschuldung kann bestehende Schulden durch günstigere Kreditkonditionen ersetzen und bietet eine Alternative zur Privatinsolvenz.
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96.231 Privatinsolvenzen in Deutschland in 2022
Laut dem „Schuldenbarometer 2022“ des Informationsdienstleisters CRIF sank die Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland. Verglichen mit dem Niveau der Vorjahre befindet sie sich aber immer noch auf einem hohen Niveau. Für das Jahr 2023 wird nach CRIF mit einem Anstieg auf etwa 100.000 Privatinsolvenzen gerechnet.
Quelle: CRIF (2023)

So kann es zur Privatinsolvenz kommen

Wenn der Job plötzlich weg ist oder die Miete steigt, können viele Verbraucher die Lebenshaltungskosten nicht mehr aus eigener Kraft stemmen. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, droht die Schuldenfalle: Die Schulden steigen immer weiter und dadurch nehmen auch die Kosten für diese Schulden zu, wodurch weitere Schulden und Folgekosten entstehen, sodass deren Tilgung immer schwerer fällt.

Wird beispielsweise der Dispokredit voll ausgereizt, um überhaupt die Miete zahlen zu können, zahlen Sie hohe Zinskosten für diese Leihgabe von der Bank. Wenn absehbar ist, dass Sie Ihren Schuldenberg nicht mehr selbst bewältigen können, empfiehlt sich der Gang zur Schuldnerberatung. Das letzte Mittel auf dem Weg zur Schuldenfreiheit ist die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt.

Neben übermäßigen Kreditverpflichtungen gibt es auch weitere, häufige Gründe für die Privatinsolvenz:

  • Gescheiterte Selbstständigkeit
  • Scheidung oder Trennung
  • Krankheit oder Unfall
  • Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen
  • Unerwartete Lebensereignisse (z.B. Naturkatastrophen, familiäre Notfälle)

Ab wann ergibt die Privatinsolvenz Sinn?

Wenn Sie merken, dass Sie Ihre Schulden in naher Zukunft nicht aus eigener Kraft bewältigen können, ist eine professionelle Schuldnerberatung sinnvoll. Diese berät Sie neutral und unabhängig und unterstützt Sie bei den kommenden Schritten, um die Schulden wieder loszuwerden. Dort wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Wenn diese scheitert, können Sie Privatinsolvenz anmelden.

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Bei der Privatinsolvenz bestehen verschiedene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen können. Die formalen Kriterien sind in § 305 Insolvenzordnung (InsO) benannt:

  • Nur natürliche Personen dürfen eine Privatinsolvenz beantragen.
  • Sie dürfen nicht selbstständig tätig sein. Ausnahmen gelten, wenn Sie
    a) nicht mehr selbstständig tätig sind, b) weniger als 19 Gläubiger haben und
    c) keine Schulden wie Löhne aus bestehenden Arbeitgeberverhältnissen haben.
  • Vor dem Privatinsolvenzverfahren muss es einen Versuch geben, eine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert diese außergerichtliche Schuldenbereinigung, können Sie die Privatinsolvenz beantragen.

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Privatinsolvenz – das ist die Dauer

Die Dauer einer Privatinsolvenz in Deutschland wurde in den letzten Jahren angepasst. Seit dem 1. Oktober 2020 gilt folgende Regelung:

Private bzw. Verbraucherinsolvenzen dauern drei Jahren. Danach gibt es bei der Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass alle Schulden, die zum Beginn des Insolvenzverfahrens vorhanden waren, mit dessen Ablauf endgültig beglichen sind. Für überschuldete Privatpersonen ist dies eine große Verbesserung des Insolvenzverfahrens, da es vor 2020 bis zu 6 Jahre dauern konnte bis die Privatinsolvenz abgeschlossen und eine Restschuldbefreiung möglich war.

Der Ablauf der Privatinsolvenz

Der Prozess der Privatinsolvenz beginnt mit dem Bemühen um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Bevor ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden kann, ist es erforderlich, zunächst alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuschöpfen.

Sollte die außergerichtliche Einigung scheitern, wird vor Gericht versucht, einen Vergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Dieser Schritt dient dazu, möglicherweise eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, bevor das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Falls auch der gerichtliche Vergleichsversuch keinen Erfolg bringt, wird das eigentliche Privatinsolvenzverfahren eröffnet. In diesem Verfahren wird das Vermögen des Antragsstellers auf die Gläubiger aufgeteilt. Zu beachten ist, dass die anfallenden Kosten für das Verfahren zuvor vom Vermögen abgezogen werden.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Treuhänder bestimmt, der die Aufteilung des Vermögens übernimmt. Der Treuhänder erstellt eine Liste der Gläubiger und deren Forderungen und ist für die faire Verteilung des Vermögens verantwortlich.

Sollte das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um alle Schulden zu tilgen, kann der Treuhänder Zwangsversteigerungen von Vermögenswerten des Schuldners initiieren, um weitere Mittel zur Schuldenbegleichung zu generieren.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz in Deutschland müssen Sie während der Wohlverhaltensphase monatlich Geld an die Gläubiger abtreten. Die Grundlage für den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz ist die Pfändungstabelle. Dort wird genau festgelegt, welche Summe Ihnen monatlich zusteht. Alles, was darüber hinaus verdient wird, darf gepfändet und an die Gläubiger weitergeleitet werden. Die Phase dauert wie bereits geschrieben nur noch 3 statt 6 Jahre.

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Hinweis
Ehegatten haften nicht für die Schulden ihres Partners. Nur bei Verbindlichkeiten aus gemeinsamen Verträgen kann der Ehepartner in die Pflicht genommen werden.

Umschuldung als mögliches Hilfsmittel bei drohender Privatinsolvenz

Eine Umschuldung kann vor oder während einer Privatinsolvenz eine Möglichkeit sein, bestehende Schulden durch einen neuen Kredit mit besseren Konditionen zu ersetzen. Dies kann die monatlichen Belastungen reduzieren und die Verwaltung der Schulden vereinfachen. Allerdings sollte diese Option mit Bedacht gewählt werden, da sie zu einer neuen, langfristigen Verbindlichkeit führt.

  • Zinskostensenkung: Kann kurzfristig finanzielle Entlastung bieten.
  • Neue Verbindlichkeiten: Langfristige Verpflichtungen müssen bedacht werden.
  • Fachliche Beratung: Konsultation mit Experten ist essentiell.

Es ist entscheidend, dass eine Umschuldung nur nach sorgfältiger Überlegung und professioneller Beratung in Betracht gezogen wird, um nicht in weitere finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Schuldnerberater oder Finanzexperten können dabei helfen, die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.

Stefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeschrieben von Stefanie WillheimStefanie Wilheim: Kreditberaterin und Autorin bei smavaGeschrieben vonStefanie WillheimKreditberaterin

Seit 2021 unterstützt die geprüfte Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau Stefanie Willheim smava-Kunden bei der Kreditaufnahme. Mit ihrem Blick fürs Detail ist sie eine geschätzte Ansprechpartnerin für die Ratenoptimierung der Kunden. Mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen gleichermaßen weiß sie auf jede Kundenfrage die richtige Antwort. Als gefragte Autorin teilt sie ihr Wissen rund um das Thema Ratenkredit gerne mit den Besuchern der smava-Website.

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Häufige Fragen zum Thema Privatinsolvenz

Da Sie sich finanziell nur innerhalb der Pfändungsgrenze bewegen dürfen, gelten Sie als nicht kreditwürdig. Im Normalfall ist es also während der Wohlverhaltensphase nicht möglich, einen Kredit aufzunehmen. Durch Bußgelder oder Strafzahlungen können jedoch neue Forderungen gegen Sie begründet sein. Auch Steuerschulden können in diesen Jahren anfallen.

Nach der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei und Gläubiger können keine Forderungen mehr geltend machen, die bei der Privatinsolvenz-Bekanntmachung bereits berücksichtigt wurden. Wurde ein Gläubiger bei der Erstellung des Verzeichnisses vergessen, werden diese Schulden dennoch erlassen, denn die Privatinsolvenz wird online bekanntgegeben. Somit hat jeder Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderungen anzumelden.

Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen, kommen einige Kosten auf Sie zu, die auf den Anwalt, das Gericht und den Treuhänder entfallen. Es besteht die Möglichkeit, eine Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Außerdem können die Verfahrenskosten häufig nach Ende der Wohlverhaltensphase in kleinen Raten beglichen werden.

Es gibt in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe der Schulden, um ein Privatinsolvenzverfahren beantragen zu können. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie zahlungsunfähig sind, das heißt, Sie sind nicht mehr in der Lage, Ihre laufenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dies kann bereits bei relativ geringen Beträgen der Fall sein, wenn Ihre Einkünfte und Vermögenswerte nicht ausreichen, um Ihre Schulden zu begleichen.

Eine Privatinsolvenz hat mehrere Nachteile: Schädigung der Kreditwürdigkeit, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis, Einschränkungen des Lebensstandards sowie berufliche Einschränkungen. Trotzdem kann sie im Einzelfall notwendig und sinnvoll sein.

Während der Privatinsolvenz ist Ihr Einkommen bis zu einem bestimmten Freibetrag pfändungsfrei. Dieser Freibetrag richtet sich nach der Pfändungstabelle und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten und weiteren gesetzlichen Vorgaben. Der pfändungsfreie Grundbetrag liegt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten bei etwa 1.400 Euro monatlich (Stand 2023) und erhöht sich entsprechend bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder anderen Angehörigen.

Am Ende der Privatinsolvenz und nach Abschluss der Wohlverhaltensphase kann eine Restschuldbefreiung erteilt werden, wodurch Sie von den verbliebenen Schulden befreit werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Schuldenarten, wie beispielsweise Geldstrafen, Schadensersatzforderungen aufgrund vorsätzlicher Delikte oder Schulden aus rückständigen Unterhaltszahlungen, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

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