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Wie ist ein Darlehensvertrag aufgebaut?

Wer ein Darlehen aufnimmt, der schließt einen Darlehensvertrag mit dem Kreditgeber. Dieser deckt alle Verpflichtungen ab, die für beide Parteien gelten. Wie ein Darlehensvertrag bei einem Ratenkredit grundsätzlich aufgebaut ist, welche Vertragsinhalte es gibt und welche Regelungen zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist ein Darlehensvertrag?

Der Darlehensvertrag regelt alle wichtigen rechtlichen und vertraglichen Einzelheiten, die bei der Vergabe eines Privatkredits zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer einzuhalten sind. Dabei gibt es zwei Arten des Vertrags. Dieser wird entweder zwischen einem Kreditinstitut und dem Verbraucher geschlossen (Verbraucherdarlehensvertrag) oder zwischen einem privaten Kreditgeber und Kreditnehmer. Die Darlehensverträge von Kreditinstitutionen wie zum Beispiel Banken, unterliegen gesetzlichen Vorschriften und grundlegenden Verpflichtungen. An diese müssen sich sowohl der Kreditgeber, als auch der Kreditnehmer halten. So verpflichtet sich die Bank, Ihnen die gewünschte Kreditsumme über eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Darlehensbetrag inklusive der Zinskosten fristgerecht zurückzuzahlen. Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nicht im Darlehensvertrag enthalten sind, haben Sie als Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht. Der Darlehensvertrag ist erst dann rechtskräftig, wenn beide Parteien Ihre Unterschrift gesetzt haben.

Benötigte Unterlagen für einen Darlehensvertrag

Welche Nachweise Sie dafür konkret benötigen, steht in Ihrem Kreditvertrag. Üblicherweise sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Gehaltsnachweise
  • Kontoauszüge
  • Kopie des Arbeitsvertrags (bei Angestellten)
  • Steuerbescheide als Einkommensnachweis (bei Selbstständigen)
  • Zusätzliche Nachweise je nach Verwendungszweck

Wie ist ein Darlehensvertrag bei einem Ratenkredit aufgebaut?

Der Darlehensvertrag sollte alle wichtigen Informationen und rechtlichen Merkmale enthalten, die das Darlehen betreffen. Kreditverträge von geschäftlichen Institutionen sind an Regelungen gebunden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Aber auch die Kreditvergabe von einer Privatperson, sollte vertraglich festgehalten werden. Grundsätzlich verpflichtet sich der Kreditgeber den vereinbarten Darlehensbetrag auszuzahlen und der Kreditnehmer geht die Pflicht ein, diesen Betrag inklusive Zinskosten in einer bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen. Beide Parteien bestimmen im Vorfeld, zu welchen Bedingungen das Darlehen aufgesetzt wird. Neben den wesentlichen Merkmalen, wie Kredithöhe, Sollzins und Laufzeit, müssen folgende Punkte im Vertrag enthalten sein:

Zentrale Elemente

Der Darlehensvertrag muss die vollständigen Namen und Adressen des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers enthalten. Bei einem geschäftlichen Darlehensvertrag ist die vollständige Anschrift des Kreditinstituts zu nennen.

Hier wird die Nettokreditsumme aufgeführt, sprich die gewünschte Kredithöhe ohne Verzinsung. Beachten Sie, dass je höher das Darlehen aufgesetzt wird, desto mehr Kreditkosten kommen auf Sie zu.

Es ist vertraglich geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Darlehen an den Kreditnehmer ausgezahlt wird. Bei einem herkömmlichen Ratenkredit bei einer Bank, wird dem Kreditgeber das Darlehen als Gesamtbetrag ausgezahlt und in monatlichen Raten plus Zinsen getilgt. Im Vertrag ist festgehalten, zu welchem Zeitpunkt diese Auszahlung erfolgt.

Im Vertrag sind sowohl die Höhe der Zinsen, als auch die Zahlungsfälligkeiten festgelegt. Neben dem Sollzins muss auch der effektive Jahreszins festgelegt sein. Auch der Zeitraum einer möglichen Zinsbindung ist im Darlehensvertrag enthalten. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Darlehens auf den effektiven Jahreszins, der die Gesamtkosten des Kredits umfasst.

Die Laufzeit eines Darlehens sagt aus, bis wann der Kreditnehmer das Darlehen getilgt haben muss. In der Regel können Sie selbst bestimmen, wie hoch die Laufzeit angesetzt werden soll. Je nachdem, wie hoch die monatliche Rate ausfallen kann. Je länger die Vertragslaufzeit angesetzt wird, desto höher sind die gesamten Zinskosten.

In welcher Form und Höhe die Rückzahlung erfolgt, wird ebenfalls im Darlehensvertrag festgehalten. Diese Tilgung kann monatlich, im Quartal oder jährlich stattfinden. Bei einem herkömmlichen Ratenkredit, zahlt der Kreditnehmer in gleichbleibenden Raten das Darlehen bis zur endgültigen Tilgung zurück.

Zusätzliche Inhalte

Zahlungsverzug

Sollte es zu einem Verzug von Zahlungen oder nicht vereinbarten Ratenpausen kommen, sind die Auswirkungen vertraglich geregelt. So kann es zu einer vorzeitigen Darlehens-Kündigung kommen oder es fallen Verzugszinsen an.

Kreditsicherheiten
Wenn Sie als Kreditnehmer Kreditsicherheiten beim Darlehensgeber hinterlegen müssen, was zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen der Fall sein könnte, dann ist die Art und der Wert vertraglich geregelt. Durch diesen Wert sichert sich die Bank bei Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers ab.

Kündigungsbedingungen
Im Darlehensvertrag muss geregelt sein, zu welchen Bedingungen beide Parteien eine Kündigung aussprechen dürfen. So kann der Kreditgeber den Darlehensvertrag nur dann kündigen, wenn Sie mit mindestens 2,5 Prozent der Darlehenssumme und zwei monatlichen Raten (Tilgung plus Zins) im Rückstand sind. Wenn Sie den Darlehensvertrag vorzeitig kündigen wollen, müssen Sie die Bestimmungen zur Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag beachten. Bei Ablauf des Darlehens und der vollständigen Rückzahlung bedarf es keiner Kündigung.

Weitere Konditionen und Kosten
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss neben den wesentlichen Eckdaten auch weitere Konditionen wie Sondertilgung oder Ratenpause. Diese sind nämlich entweder kostenlos oder mit zusätzlichen Gebühren bei Inanspruchnahme verbunden. Neben den Zinskosten können bei Darlehensverträgen zum Teil noch weitere Nebenkosten anfallen. Achten Sie darauf, dass die Nebenkosten weder Kontoführungsgebühren noch Wertermittlungsgebühren enthalten.

Widerrufsfrist und vorvertragliche Informationspflichten
Der Darlehensgeber ist verpflichtet Ihnen vorvertragliche Informationen, zum Beispiel zur Widerrufsfrist, auszuhändigen und Sie über die Vertragsbestimmungen des Darlehensvertrags angemessen aufzuklären. Bei der Prüfung Ihres Darlehensvertrags gilt, wenn Ihnen etwas unklar ist oder nicht vereinbarte Inhalte im Vertrag auftauchen, müssen diese Punkte mit der Darlehensgebenden Bank abgeklärt werden.

Unterschriften
Erst mit den Unterschriften beider Parteien, ist der geschäftliche und private Darlehensvertrag gültig und rechtskräftig. Neben den Unterschriften sollte ebenfalls die Angabe vom Datum und Ort gemacht werden.

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Diese gesetzlichen Verpflichtungen stehen in einem Darlehensvertrag

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Darlehensvertrag sind nach dem BGB § 491 „Verbraucherdarlehensvertrag“ und dem BGB § „488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag“ geregelt. Sollten diverse Verpflichtungen nicht im Vertrag enthalten sein, so hat der Kreditnehmer ein Recht auf die fristlose Kündigung. Folgende Verpflichtungen sind hierbei einzuhalten:

BGB § 488 „Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag“

  • Zahlung des gewünschten Kreditbetrags durch den Kreditgeber
  • Fristgerechte Rückzahlung der Kreditsumme inkl. vereinbarte Zinsen
  • Laufzeit und monatliche Raten sind vertraglich vereinbart
  • Sofern keine Regelung über die Zinsrückzahlung beschlossen wurde, müssen die Zinsen nach Ablauf eines Jahres zurückgezahlt werden
  • Wurde kein Rückzahlungsdatum festgelegt, ist die Darlehenssumme bei Kündigung des Vertrages fällig
  • Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist für beide Parteien

BGB § 491 „Verbraucherdarlehensvertrag“

  • Vorvertragliche Informationspflicht des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer
  • Vor Vertragsabschluss, wird dem Kreditnehmer ein Muster des Vertrags ausgehändigt
  • Erläuterungspflicht des Kreditgebers über die einzelnen Vertragsinhalte

Darlehensvertrag bei einem Privatkredit

Neben einem schriftlichen Darlehensvertrag ausgehend von einem Kreditinstitut, haben Sie auch die Möglichkeit ein Darlehen von einer Privatperson aufzunehmen. Auch, wenn dies zum Beispiel innerhalb des Familien- oder Freundeskreis geschieht, sollte in jedem Fall auch hier ein Darlehensvertrag aufgesetzt werden. So profitieren beide Parteien von einer Sicherheit und die Verpflichtungen sind deutlich festgelegt. Wie so ein privater Darlehensvertrag aufgesetzt werden kann, können Sie anhand verschiedener Muster und Beispiele im Internet einsehen. Prinzipiell ist der Darlehensvertrag von zwischen Privatpersonen ähnlich wie der zwischen Bank und Verbraucher aufgebaut.

Wer einen Darlehen von einer Privatperson aufnimmt, der sollte allerdings mit Risiken und Nachteilen gegenüber einem Darlehen von der Bank rechnen:

  • die Aufnahme einer höheren Kreditsumme ist eher unwahrscheinlich 
  • größere Summen müssen oftmals auf mehrere Personen aufgeteilt werden
  • Mögliche Szenarien, wie Zahlungsausfälle, werden oftmals nicht berücksichtigt
  • Nicht zweckgebundene Privatdarlehen können zu einer Schuldenbelastung führen
  • Finanzierungen innerhalb des privaten Umfelds können zu Streitigkeiten und Schuldgefühlen führen
  • Sicherheitsleistungen sind oftmals nicht notwendig, was eine zusätzliche Unsicherheit für den Kreditgeber schafft

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Häufige Fragen zu Darlehensvertrag

Grundsätzliche Vertragsinhalte für einen Darlehensvertrag sind per Gesetz nach BGB § 488 “Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag” und Nach BGB § 491 “Verbraucherdarlehensvertrag” vorgeschrieben. So muss ein Darlehensvertrag für einen herkömmlichen Verbraucherkredit folgendes beinhalten: Darlehenssumme, Laufzeit, Sollzins, Verwendungszweck, Höhe des effektiven Jahreszins, Frist zur Zinsbindung, Bedingungen für die Rückzahlung, mögliche Nebenkosten, weitere Konditionen (Sondertilgung, Ratenpause, Restschuldversicherung), Kreditsicherheiten, zum Beispiel beim Auto- oder Immobilienkredit, allgemeine Bedingungen, Angaben zum Widerrufsrecht/Kündigungsbedingungen und Angaben zum Risikobegrenzungsgesetz. Erfüllt ein Darlehensvertrag diese Anforderungen nicht, haben Sie ein Widerrufs- bzw. Kündigungsrecht.

Es wird empfohlen auch bei einem privaten Darlehen, sprich bei der Kreditvergabe zwischen Privatpersonen, einen Vertrag aufzusetzen. So sind alle Bestimmungen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten und mit den Unterschriften beider Parteien auch rechtswirksam. So lassen sich mögliche Unstimmigkeiten während der Kreditlaufzeit vermeiden.

Sie können einen Darlehensvertrag nach den Bestimmungen des BGB §489 „Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers“ kündigen. So haben Sie die Möglichkeit zur Kündigung, wenn die Sollzinsbindung ausläuft und keine neue Vereinbarung  mit dem Kreditgeber getroffen wird. Außerdem haben Sie 10 Jahre nach Vertragsabschluss mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ein Kündigungsrecht. Bei einem variablen Darlehen, sprich wenn der Zinssatz kurzfristig und je nach aktuellen Konditionen angepasst wird, dann können Sie ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten den Vertrag aufheben.

Der Darlehensvertrag endet, wenn Sie Ihr Darlehen inklusive Zinsen restlos an den Kreditgeber zurückgezahlt haben. Das geschieht, wenn die vereinbarte Laufzeit endet, ohne dass Sie während der Rückzahlung Ratenpausen eingelegt haben. Zusätzlich besteht per Gesetz die Möglichkeit, den Darlehensvertrag nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen und die Restsumme umzuschulden.

Es gibt unterschiedliche Darlehensverträge, je nach der Art des Kreditgebers (privat oder geschäftlich) und dem Verwendungszweck. Allerdings sind einige grundsätzliche Bestimmungen in jedem geschäftlichen Darlehensvertrag enthalten.

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