Grundsätzliche Vertragsinhalte für einen Darlehensvertrag sind per Gesetz nach BGB § 488 “Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag” und Nach BGB § 491 “Verbraucherdarlehensvertrag” vorgeschrieben. So muss ein Darlehensvertrag für einen herkömmlichen Verbraucherkredit folgendes beinhalten: Darlehenssumme, Laufzeit, Sollzins, Verwendungszweck, Höhe des effektiven Jahreszins, Frist zur Zinsbindung, Bedingungen für die Rückzahlung, mögliche Nebenkosten, weitere Konditionen (Sondertilgung, Ratenpause, Restschuldversicherung), Kreditsicherheiten, zum Beispiel beim Auto- oder Immobilienkredit, allgemeine Bedingungen, Angaben zum Widerrufsrecht/Kündigungsbedingungen und Angaben zum Risikobegrenzungsgesetz. Erfüllt ein Darlehensvertrag diese Anforderungen nicht, haben Sie ein Widerrufs- bzw. Kündigungsrecht.