Wer eine Mitwohnung bezieht, muss dem Vermieter in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Üblich sind zwei oder drei Monatsmieten (Netto-Kaltmieten). Somit hat der Vermieter die Möglichkeit, eventuelle Schäden, die der Mieter im Laufe des Mietzeitraums verschuldet, reparieren zu lassen. Und zwar ohne darauf zu warten, dass der Mieter die Rechnung übernimmt. Der Vermieter erhält also eine finanzielle Sicherheit – über die er allerdings nicht frei verfügen kann, sondern die er lediglich „parken“ (in Reserve halten) darf, um darauf zugreifen zu dürfen, wenn es nötig und rechtens ist. Dies wird ermöglicht, in dem das Geld auf einem extra Konto hinterlegt wird. Wie für jedes andere Konto auch, fallen dafür Zinsen an.