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Was gilt bei der Mietkaution für die Zinsen?

Wer als Mieter eine Wohnung bezieht, muss in der Regel eine Mietkaution zahlen. Zinsen spielen hierbei eine Rolle, das Geld auf einem separaten Konto hinterlegt wird. Aber wem gehören diese Zinsen und wie hoch fallen Sie in der Regel aus? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet unser Ratgeber.

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Wem gehören bei der Mietkaution die Zinsen?

Wer eine Mitwohnung bezieht, muss dem Vermieter in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Üblich sind zwei oder drei Monatsmieten (Netto-Kaltmieten). Somit hat der Vermieter die Möglichkeit, eventuelle Schäden, die der Mieter im Laufe des Mietzeitraums verschuldet, reparieren zu lassen. Und zwar ohne darauf zu warten, dass der Mieter die Rechnung übernimmt. Der Vermieter erhält also eine finanzielle Sicherheit – über die er allerdings nicht frei verfügen kann, sondern die er lediglich „parken“ (in Reserve halten) darf, um darauf zugreifen zu dürfen, wenn es nötig und rechtens ist. Dies wird ermöglicht, in dem das Geld auf einem extra Konto hinterlegt wird. Wie für jedes andere Konto auch, fallen dafür Zinsen an.

 

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Mietkaution-Zinsen sind Sache des Mieters

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, das Kautionskonto einzurichten und zu führen, doch hat ausschließlich der Mieter ein Recht auf die Verzinsung der Mietkaution. Wenn der Mieter also auszieht und es keinen Schadensfall (oder eine sonstige Situation) gegeben hat, in der der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen musste, erhält der Mieter nicht nur die Kaution vollständig zurück, sondern bekommt zugleich auch die Zinsen überwiesen. Damit die Mietkaution-Zinsen auch wirklich vollständig erfasst werden können, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution komplett losgelöst von anderen finanziellen Ein- und Ausgängen zu verwalten.

Häufig fallen bei der Mietkaution die Zinsen niedrig aus

Die Verzinsung der Mietkaution läuft über ein reguläres Konto, mit einer regulären, handelsüblichen Verzinsung. Diese fällt vergleichsweise niedrig aus, zumal der Vermieter hier nicht verpflichtet ist, für eine gute Rendite zu sorgen. Wer also nach vielen Jahren mit einem deutlichen Plus bei der Rückerstattung rechnet, geht in der Regel leer aus. Übrigens, egal was vereinbart wurde: der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in drei gleichgroßen Monatsraten zu hinterlegen. Wenn etwas anderes verlangt wird, zum Beispiel eine Zahlung „auf einen Schlag“, ist dies nur möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Die gesetzlich erlaubte Obergrenze für die Kaution beträgt zudem drei Monats-Netto-Kaltmieten.

 

Die wichtigsten Fragen zu den Zinsen für die Mietkaution

Der Vermieter muss die Mietkaution separat von seinem Vermögen anlegen. Er hat die Mietkaution bei einem Kreditgeber zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

In der Regel fallen die Zinsen für die Hinterlegung der Mietkaution vergleichsweise gering aus. Für Spareinlagen bis zu einer Höhe von 3000 Euro liegt der Zinssatz pro Jahr etwa bei 0,03 Prozent. Letztlich ist der genaue Zinssatz jedoch abhängig vom Kreditgeber und dessen Finanzprodukten.

Hinsichtlich der Mietkaution gilt: Die Zinsen gehören dem Mieter. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet bei Ende des Mietverhältnisses die gesamte Mietkaution inklusive Zinsen an den Mieter zu überweisen.

Grundsätzlich verständigen sich Vermieter und Mieter, wie die Mietkaution bei einem Kreditgeber angelegt wird. In der Regel stehen zwei Optionen zur Wahl: Entweder wird die Mietkaution als Spareinlage angelegt oder auf einem verpfändeten Festgeldkonto. In jedem Fall müssen beide Parteien zustimmen.

Mietkaution und Zinsen

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