Wer ein Gartenhaus bauen möchte, der sollte sich vorab informieren, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Anhand der folgenden Punkte können Sie die Notwendigkeit eingrenzen: Größe und Höhe, Standort, Fundament und Art der Nutzung. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Genehmigungsvorschriften. Prüfen Sie in der jeweiligen Landesbauordnungen, ob eine Genehmigung notwendig ist. Sollten Sie Ihr Gartenhaus als Aufenthaltsort nutzen wollen, inklusive Küche, Schlaf- oder Badezimmer und nicht als Abstellraum, dann müssen Sie mit der Beantragung einer Baugenehmigung rechnen. Beachten Sie, dass Sie nicht mit dem Bau Ihres Gartenhauses beginnen dürfen, bis die Baugenehmigung vorliegt.
Dann ist keine Baugenehmigung notwendig:
- Gartenhaus ist einstöckig
- Vorübergehender, kurzer Aufenthalt (Geräteschuppen, Abstellkammer)
- Keine Sanitäranlage oder Küche
- Keine Heizung, Strom und Feuerstätte (Kamin)
- Kein Fundament aus Beton
- Gartenhaus darf nicht als Stall oder Garage genutzt werden
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Hinweis
Die Kosten für eine Baugenehmigung belaufen sich je nach Bundesland auf mehrere hundert Euro für die Verwaltungs- und Planungskosten. Die Höhe der Kosten ergibt sich zusätzlich auch aus dem Warenwert bzw. Rohwert des Gartenhauses. Je preiswerter also Ihr Gartenhaus ist, desto weniger Gebühren fallen an.