Sollte ein Kredit nicht in Frage kommen, sind unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuschüsse von der Krankenkasse zu den IVF-Kosten möglich. Gewährt wird maximal die Hälfte für eine Kinderwunschbehandlung. Die folgenden Kriterien müssen dafür in der Regel erfüllt sein:
- Der Krankenkasse muss ein Behandlungsplan vorgelegt werden, der vorab von der Kasse genehmigt werden muss.
- Die Behandlung muss nachweislich medizinisch notwendig sein, z.B. aufgrund einer Störung der männlichen Fruchtbarkeit.
- Beide Partner müssen einen HIV-Test vorweisen.
- Eine Beratung vor der Behandlung ist Pflicht. Dabei geht es sowohl um medizinische Aspekte, als auch um psychische und soziale.
info_outline
Hinweis
Außerdem gilt, dass das Paar verheiratet sein muss. Zudem müssen beide Partner mindestens 25 Jahre alt sein. Die Altersobergrenze liegt bei der Frau bei 40 Jahren, beim Mann bei 50 Jahren. Bei den privaten Krankenkassen gibt es wiederum verschiedene Regelungen, ob und in welcher Höhe es eine Beteiligung bei den IVF-Kosten gibt.