Im Zusammenhang mit einem Kredit kann es zur Zwangsvollstreckung kommen, wenn Sie die vereinbarten monatlichen Raten oder Einmalzahlungen wie eine Schlussrate nicht vertragsgemäß begleichen. Die Zwangsvollstreckung ist dann aber nicht der erste Schritt, sondern ihr gehen mehrere Zahlungserinnerungen, Mahnungen sowie oftmals direkte Kontaktaufnahmen durch den Gläubiger voraus.
Sie haben also genügend Zeit, um die offenen Forderungen noch zu begleichen oder nach einer individuellen Lösung wie einer Anschlussfinanzierung zu suchen. Direkt mit dem Gläubiger zu verhandeln, ist in jedem Fall sinnvoll, dann lässt sich oft ein Kompromiss finden, zum Beispiel ein längeres Zeitfenster für die Kreditrückzahlung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen trotzdem nicht nach, droht früher oder später die Zwangsvollstreckung.
Ablauf einer Zwangsvollstreckung
Um eine Zwangsvollstreckung vollziehen zu können, muss der Gläubiger viele rechtliche Voraussetzungen beachten und zuerst ein erfolgloses Mahnverfahren durchgeführt haben. Hat er alle Instanzen durchlaufen und das Recht zur Zwangsvollstreckung erhalten, so wird der Gerichtsvollzieher aktiv. Er fungiert als staatliches Vollstreckungsorgan für bewegliches Vermögen. War die Forderungspfändung nicht erfolgreich, darf der Gerichtsvollzieher sozusagen alles pfänden – bis hin zur getragenen Armbanduhr oder dem vor dem Haus geparkten Auto.
Zwangsvollstreckung verhindern – Tipps für Schuldner
Die gute Nachricht lautet: Schuldner haben durch diesen aufwändigen und langwierigen Prozess viel Zeit, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Daher empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme zum mit dem Gläubiger, um Lösungen wie eine Ratenpause zu suchen, gegebenenfalls als außergerichtlicher Vergleich. Alternativ kann eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung in Erwägung gezogen werden, bei Bedarf auch durch einen Privatkredit, um mehr Zeit zur Kreditrückzahlung zu gewinnen.
Stecken Sie hingegen bereits in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten, ist eine persönliche Schuldner- oder Insolvenzberatung wichtig, damit Sie schnell aus der Situation kommen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie noch Besitztümer haben, die Sie verkaufen könnten, um Ihre Schulden zu begleichen, wie Schmuck oder ein Fahrzeug. Eine letzte mögliche Maßnahme, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern, noch bevor finanzielle Engpässe entstehen, ist der Abschluss einer Restschuldversicherung parallel zum Vertragsabschluss für einen Kredit.