In der Regel erhalten Verbraucher von der Bank auf ihr angelegtes Geld Zinsen. In den letzten Jahren ist jedoch der Leitzins der EZB (=Europäische Zentralbank) und somit auch der Zinssatz der Banken zunehmend gestiegen. Mittlerweile erhalten die meisten Verbraucher einen Prozentsatz von 2 bis 3 Prozent auf ihr Erspartes. Es kann aber auch vorkommen, dass Kreditinstitute auf hohe Geldanlagen ab 100.000 Euro sogenannte Strafzinsen in Höhe von -0,5 Prozent als Gebühr vom Verbraucher verlangen. Wenn eine Geschäftsbank gegenüber der EZB einen Kapitalüberschuss aufweist, erlegt diese dem Kreditinstitut einen Minuszins auf. Damit die Banken nicht selbst für den Minuszins aufkommen müssen, lagern sie die Kosten auf den Verbraucher bzw. Geldanleger um. Beim Strafzins liegt der Zins-Wert pro Jahr unter 0, also im Minusbereich. Je länger also das Geld bei einem Girokonto, bei Tages- oder Festgeldkonten oder dem Sparbuch angelegt ist, desto mehr reduziert sich das angelegte Kapital.
Folgendes Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen von Strafzinsen:
Kapital: 150.000 Euro
Höhe des Strafzinses: -0,5 Prozent p.a.
Berechnung: 150.000 Euro x 0,5 Prozent : 100 = 750 Euro
Ergebnis: Pro Jahr reduziert sich das angelegte Kapital um 750 Euro.
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Hinweis
Laut dem Bundesfinanzministerium handelt es sich bei Strafzinsen nicht um Zinsen im Sinne des Gesetzes, sondern um Gebühren. Daher können Sie diesen finanziellen Verlust auch nicht steuerlich absetzen.