Strafzinsen – oft auch als Verwahrentgelt bezeichnet und – sind Gebühren, die Banken auf hohe Guthaben erheben.
Wo im Normalfall gilt:
- Guthaben sorgen dafür, dass Sie Zinsen erhalten,
- Kredite sorgen dafür, dass Sie Zinsen zahlen,
drehen Strafzinsen bei Guthaben das Prinzip um: Sie haben Geld auf der Bank – etwa auf einem Festgeld- oder Girokonto – aber Sie erhalten darauf keine Zinsen, sondern müssen im Gegenteil Strafzinsen an die Bank bezahlen.


Allerdings muss man das Thema deutlich einordnen: Strafzinsen sind kein Normalfall. Und wenn, dann werden Sie in aller Regel nur auf hohe und höchste Guthaben ab dem fünf- oder gar sechsstelligen Bereich erhoben – bankabhängig.
Wirklich relevant waren Strafzinsen hierzulande nur während der extremen Niedrig- und Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zwischen 2016 und 2022. Damals lag der Einlagenzinssatz – einer von drei EZB-Leitzinssätzen – über mehrere Jahre im negativen Bereich.
Der Effekt:
- Banken mussten für das Deponieren überschüssiger Liquidität bei der EZB Geld zahlen, statt welches zu erhalten;
- Das machte das Parken großer Geldbeträge wirtschaftlich unrentabel – ein gewollter Effekt und wichtiger Grund, warum die Leitzinsen so niedrig waren;
- In der Folge gaben viele Kreditinstitute diese Kosten an Kunden weiter – primär diejenigen mit hohen und höchsten Guthaben.
Damals war der Einlagenzinssatz so niedrig, weil die EZB die Wirtschaft im Euroraum beleben wollte. Sparen unattraktiv zu machen, war ein Werkzeug dafür.
Heute hingegen besteht dieser strukturelle Zwang nicht mehr. Deshalb haben zahlreiche Banken Strafzinsen abgeschafft oder deutlich eingeschränkt. Möglich sind sie zwar dennoch, etwa aus betriebswirtschaftlichen Gründen oder bei speziellen Kontomodellen, allerdings sind Strafzinsen eine sehr seltene Ausnahme und für Normalverbraucher praktisch irrelevant.
info
Hinweis
Zwar ist der Begriff „Strafzinsen“ vollkommen korrekt und sehr weit verbreitet. Rechtlich gesehen handelt es sich jedoch nicht um Zinsen, sondern Gebühren.