Bei dieser Frage rücken die Kreditzinsen als Kosten verursachender Posten ins Blickfeld. Unter gewissen Umständen können Sie die Zinsen tatsächlich in der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt vor allem für betriebliche Investitionen. Zudem können Sie z. B. für Studien- oder Immobilienkredite die Darlehenskosten beim Finanzamt geltend machen.