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Diese Löschfristen gelten bei der SCHUFALöschfristen bei der SCHUFA

Welche Löschfristen gibt es bei der SCHUFA?

Wer einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine neue Wohnung beziehen möchte, der braucht eine positive SCHUFA-Auskunft. Negative SCHUFA-Einträge verringern Ihre Kreditwürdigkeit und dadurch sinkt die Chance auf eine Vertragszusage. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, welche gesetzlichen Löschfristen für die Daten in Ihrer SCHUFA gelten und unter welchen Voraussetzungen Sie negative Einträge sofort löschen lassen können.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Wichtige Infos zur SCHUFA Auskunft

  • SCHUFA ist eine private Auskunftei die sich nach gesetzlichen Vorgaben richtet
  • In der SCHUFA befinden sich sowohl positive als auch negative Einträge
  • Je mehr negative Einträge desto niedriger der SCHUFA-Score
  • Fehlerhafte SCHUFA-Einträge können sofort gelöscht werden
  • Negative Einträge entstehen u.a. durch mehrfachen Mahnungen bei Zahlungsausfällen
  • SCHUFA-Einträge entstehen u.a. bei Aufnahme eines Kredits oder Abschluss von Kaufverträgen

Diese Löschfristen gelten bei der SCHUFA

Die Daten bei der SCHUFA unterliegen nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen beziehungsweise Speicherfristen. Das bedeutet, dass zum Beispiel veraltete Zahlungsausfälle oder Mahnbescheide nicht auf ewig in Ihrer SCHUFA-Auskunft auftauchen dürfen. In der Regel werden SCHUFA-Einträge 3 Jahre gespeichert. Dabei gilt zu beachten, dass die Löschfrist erst dann beginnt, wenn Sie die Forderung beglichen haben. Das Versandhaus beispielsweise gibt der SCHUFA mit der letzten Zahlung Bescheid, dass die Summe beglichen wurde und von da an gilt eine Speicherfrist von 3 Jahren. Eine automatische Löschung der SCHUFA-Einträge erfolgt also dann, wenn die Forderungen bezahlt sind und der Kaufvertrag störungsfrei endet. Einträge für Girokonten und Kreditkarten werden gelöscht, sobald die SCHUFA die Information erhält, dass das jeweilige Konto aufgelöst wurde. Diese gesetzlichen Löschfristen nach der DSGVO gelten außerdem:

Löschung nach 12 Monaten Getätigte Kreditanfragen werden taggenau nach 12 Monaten gelöscht. Für Vertragspartner sind diese Informationen jedoch nur 10 Monate sichtbar. Beachten Sie, je mehr Kreditanfragen Sie bei unterschiedlichen Banken stellen, desto mehr verschlechtert sich Ihr SCHUFA-Score. Nutzen Sie stattdessen die unverbindliche Konditionsanfrage für einen Kredit.

Löschung nach 3 Jahren Fällige Kreditforderungen werden 3 Jahre nach der Tilgung gelöscht. Wenn Sie Giro- oder Kreditkartenkonten auflösen, dann bleiben diese Informationen ebenfalls 3 Jahre lange in Ihrer SCHUFA gespeichert.

Löschung nach 10 Jahren Der Eintrag über Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung bleibt 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens gespeichert. Das bedeutet, dass bei einer Dauer von 6 Jahren Insolvenzverfahren die Information darüber bis zu 10 Jahre in Ihrer SCHUFA-Auskunft auftauchen kann.

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Hinweis
Folgende Ereignisse können Ihren SCHUFA-Score negativ beeinflussen: Mahnbescheide, Insolvenzanträge, gekündigte Kredite, eidesstattliche Versicherungen, Zwangsvollstreckungen sowie Einträge in Schuldnerverzeichnisse. Bei strittigen Forderungen ist der SCHUFA-Eintrag nicht zulässig und muss sofort gelöscht werden.

Durch positive SCHUFA-Auskunft zu niedrigen Effektivzinsen

Je besser Ihre Bonität und Ihr Schufa-Score ausfällt, desto höher stehen nicht nur Ihre Chancen für eine Kreditzusage. Sie erhalten dadurch bestmögliche Angebote für Kredite mit einem niedrigen Effektivzins. Die Kreditwürdigkeit ist ausschlaggebend dafür, wie hoch die Zinskosten am Ende ausfallen. Bei smava können Sie unverbindlich Kredite mit niedrigen Effektivzinsen die zu Ihren Voraussetzungen passen miteinander vergleichen.

So können Sie SCHUFA-Einträge löschen lassen

Wenn Sie Ihren Zahlungsaufforderungen stets nachgekommen sind, keine Zahlungsausfälle hatten und auch nicht insolvent sind, dann sollte Ihre SCHUFA-Auskunft positiv sein. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen oder können bestimmte Angebote wie einen Kauf auf Rechnung nicht nutzen, dann könnten das Hinweise darauf sein, dass Sie falsche Einträge in Ihrer SCHUFA haben. Auch bereits abbezahlte Kredite oder Konten, die Sie gekündigt haben, können fälschlicherweise noch Jahre später in Ihrer SCHUFA auftauchen. So gehen Sie bei der Überprüfung Ihrer SCHUFA, bis hin zur Beantragung auf Löschung am besten vor:

Einmal jährlich haben Sie die Möglichkeit kostenlos Ihre SCHUFA-Auskunft einzuholen. Dies sollten Sie auch in Anspruch nehmen. So können Sie zum Beispiel fehlerhafte Einträge korrigieren lassen. Zudem können Sie so auch Ihre gespeicherten privaten Daten einsehen und überprüfen, ob diese richtig erfasst sind.

Wenn Sie einen fehlerhaften Eintrag in Ihrer SCHUFA entdeckt haben, können SIe die Löschung bei der SCHUFA in Auftrag geben. Dazu schildern Sie, warum es sich um einen falschen Eintrag handelt und belegen dies im besten Fall mit den entsprechenden Unterlagen.

Nach Ihrem Antrag nimmt die SCHUFA Kontakt mit dem Unternehmen auf, dass die Daten gemeldet hat. Sollte Ihre Beanstandung richtig sein und die gespeicherten Daten demnach falsch, dann werden diese unverzüglich aus Ihrer SCHUFA entfernt oder korrigiert.

Wann können welche Daten vorzeitig gelöscht werden?

Je nach der Art des Eintrags bestehen unterschiedliche Löschfristen für Ihre SCHUFA. Die Löschung der Daten über Privatinsolvenz, titulierte Forderungen sowie Gerichtdaten sind meist umständlich und erfordern die Akzeptanz der Beteiligten und Gläubigen. Diese vorzeitigen Löschfristen gelten für folgende Einträge:

Falscheinträge und Gerichtsdaten

Falscheinträge können unter anderem bereits zurückgezahlte, aber falsch ausgewiesene Forderungen sein. Bei Beanstandung und Vollständigkeit der Nachweise, muss der fehlerhafte Eintrag sofort gelöscht werden. Eine vorzeitige Löschung von Gerichtsdaten ist möglich, wenn die Forderungen beglichen sind, der Gläubiger diesen zugestimmt hat und das Amtsgericht diese Begleichung durch die Ausstellung einer Löschurkunde bestätigt.

Titulierte Forderungen

Wenn ein Gericht die Gültigkeit einer Forderung offiziell bestätigt, dann handelt es sich um eine titulierte Forderung. Die Verjährung dafür dauert in der Regel bis zu 30 Jahre. Für eine vorzeitige Löschung des negativen SCHUFA-Eintrags müssen die offenen Forderungen getilgt sein und durch das Amtsgericht bestätigt werden. Zusätzlich muss der Gläubiger sein Einverständnis geben.

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Diese Daten werden bei der SCHUFA gespeichert

Auskunfteien wie die SCHUFA speichern bestimmte persönliche und wirtschaftliche Daten zu Ihrer Person, um bei Bedarf Auskunft über Ihre Bonität (=Kreditwürdigkeit) zu geben. Neben persönlichen Daten gehören zur SCHUFA auch Informationen zum Zahlungsverhalten sowie zur Vertragstreue dazu. Sowohl positive, als auch negative Einträge wirken sich somit auf Ihren Bonitätsscore aus. Wenn Sie einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließen möchten, können sich die entsprechenden Unternehmen Daten Ihrer SCHUFA-Auskunft einholen. Bei Abschluss des Vertrags gibt das Unternehmen diese Information an die SCHUFA weiter. So ergibt sich am Ende Ihr persönlicher SCHUFA-Score. Diese Daten werden bei der SCHUFA gespeichert:

  • Kredite
  • Leasings
  • Kreditanfragen
  • Kaufverträge
  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Handyverträge
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Hinweis
Einen negativen Eintrag in Ihrer SCHUFA erhalten Sie erst nach 2 Mahnbescheiden. Das bedeutet, dass bei Zahlungsversäumnis erst 2 Mahnungen an Sie mit einem zeitlichen Abstand von 8 Wochen geschickt werden.

Häufige Fragen zu den SCHUFA Löschfristen

Je nach SCHUFA-Eintrag werden diese in einem Zeitraum von einem Jahr bis zu 10 Jahren gespeichert. In der Regel aber werden die meisten Einträge nach drei Jahren gelöscht. Dazu zählen unter anderem abgeschlossen Zahlungsaufforderungen zum Beispiel bei einem Kauf auf Raten. Beachten Sie, dass die Löschfrist erst mit der letzten Zahlung beginnt.

Sie haben die Möglichkeit jederzeit Ihre SCHUFA-Auskunft einzusehen. Wenn Sie veraltete oder fehlerhafte Einträge bemerken, können Sie die sofortige Löschung bei der SCHUFA beantragen. Es gilt also, veraltete, unvollständige oder falsche Daten müssen nach Aufforderung und Richtigkeit des Einwands sofort gelöscht werden. Ebenso bei strittigen Forderungen.

Ihre SCHUFA-Einträge werden in der Regel nach Ablauf der Speicherfrist automatisch gelöscht. Informationen werden automatisch gelöscht, wenn die Forderungen bezahlt sind und der Kaufvertrag störungsfrei endet. Bei Kreditverträgen endet die Speicherfrist 3 Jahre nach Kreditende. Einträge für Girokonten und Kreditkarten werden dann automatisch gelöscht, sobald die SCHUFA die Information erhält, dass das jeweilige Konto aufgelöst wurde

Je nach Löschfrist kann es in der Regel bis zu 3 Jahre dauern, bis Ihr SCHUFA-Score wieder positiv ist. Dennoch können Sie Ihren Score trotz negativer Einträge verbessern, denn auch positives Zahlungsverhalten wird gespeichert. Kommen Sie also fristgerecht und ohne Verzug allen Zahlungsforderungen nach und achten Sie darauf, dass Sie möglichst nur dann Ratenkäufe oder Kreditverträge abschließen, wenn es unbedingt notwendig ist.

Dass sich ein fehlerhafter Eintrag in Ihrer SCHUFA befindet kann mehrere Gründe haben. Zum einen können Ihre persönlichen Daten sowie die Schuldsumme falsch übermittelt worden sein. Außerdem kann es sein, dass bereits beglichene Forderungen nicht als Information an die SCHUFA weitergegeben worden sind oder ein bereits getilgter Kredit gar nicht oder zu spät als gelöscht markiert worden ist. Zudem kann es passieren, dass verspätete Zahlungseingänge zu Unrecht als Versäumnis an die SCHUFA übermittelt werden. Sie sollten daher Ihre SCHUFA regelmäßig auf die Richtigkeit der Daten überprüfen.

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