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Kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Entscheidend ist, was für einen SCHUFA-Eintrag Sie löschen lassen möchten. Für falsche oder veraltete Daten ist dies problemlos möglich. Bei korrekten Einträgen gelten Löschfristen, die je nach Art des Eintrages variieren.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen möchte?

Sie möchten vor der Aufnahme eines Kredits einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, den die Auskunftei trotz Ablauf der Frist noch gelistet hat? Dann gehen Sie wie folgt vor:

Die SCHUFA ist gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, Ihnen mehrmals im Jahr bzw. in angemessenen Abständen eine Übersicht zu Ihren Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hierfür melden Sie sich direkt bei der SCHUFA.

Prüfen Sie anhand der Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO), ob falsche oder veraltete Einträge zu finden sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um Forderungen handeln, die Sie bereits beglichen haben. Vielleicht existiert eines der aufgeführten Konten auch nicht mehr oder Ihr Name stimmt nicht. Da die SCHUFA Ihre Daten von Ihrem Kreditgeber oder dem Gläubiger erhält, werden sie nicht auf Aktualität überprüft.

Wenn Sie Fehler entdeckt haben können Sie von der SCHUFA eine Löschung, Sperrung oder Korrektur verlangen. Hierfür richten Sie das Änderungsbegehren direkt mit der Post an die SCHUFA.

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Wie lange dauert es, bis die SCHUFA den Eintrag löscht?

Wie lang die Löschfristen einzelner SCHUFA-Einträge sind, hängt von der Art der Information ab. Hier eine Übersicht der Auskünfte inklusive zugehöriger Löschfristen:

Was liegt vor? Welche Löschfrist?
Falschangaben Jederzeit
Kreditinformationen Drei Jahre nach Rückzahlung
Darlehensanfragen Ein Jahr nach Anfrage
Daten zu Giro- und Kreditkartenkonten Nach Kontoauflösung
Unternehmensanfrage Bis zu einem Jahr nach Anfrage; Infoweitergabe an Vertragspartner nur zehn Tage nach Unternehmensanfrage
Daten zu Zahlungsverzügen Drei Kalenderjahre bis Jahresende; wenn unerledigt bis zu vier Jahre; noch längere Speicherung von titulierten Forderungen
Händler- und Kundenkonten Drei Jahre
Daten aus Schuldnerverzeichnissen Drei Jahre; frühere Löschung nur durch Löschungsnachweis durch das Amtsgericht möglich
Bürgschaften Nach Begleichen der Hauptschuld

Die wichtigsten Fragen zur Löschung von SCHUFA-Einträgen

Sie können einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, wenn ein Fehler vorliegt. Den Fehler müssen Sie der SCHUFA mitteilen und nachweisen. Sie möchten einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, der durch eine Vollstreckungsmaßnahme vollständig getilgt wurde? Dazu ist die vorherige Zustimmung des Gläubigers erforderlich. Die Einwilligung des Gläubigers erhalten Sie in Form des Vermerks „erledigt“.

Wie eingangs erwähnt, können Sie nicht jeden SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Sollte für nicht beglichene Forderungen ein Vollstreckungsbescheid bestehen, ist es nicht möglich, diesen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Gleiches gilt für Forderungen für aktuell laufende Kredite.

Um einen SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen zu können, müssen Sie alle offenen Forderungen entrichtet haben. Im Anschluss beantragen Sie eine vorzeitige Eintragslöschung. Hierfür nehmen Sie mit der Auskunftei und den Gläubigern Kontakt auf. Der Gläubiger muss der vorzeitigen Löschung der Daten zustimmen. Dann kann die SCHUFA den Eintrag löschen.

Sie können einen SCHUFA-Eintrag ohne Kosten löschen lassen. Ausgaben können lediglich entstehen, wenn der Löschung noch ein ausstehender Kredit entgegensteht. Die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO), die zuvor unter der Bezeichnung Selbstauskunft lief, können Sie mehrmals im Jahr bzw. in angemessenen Abständen kostenfrei anfordern.

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