Zum Insolvenz-Verfahren kommt es, wenn Sie überschuldet sind und es Ihnen nicht gelingt, sich selbst aus der Situation zu befreien. In diesem Fall ist das Insolvenz-Verfahren die Lösung, um die Schulden loszuwerden. Der Weg dahin ist jedoch lang, denn nach dem eigentlichen Verfahren, das etwa ein Jahr dauert, folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Das gesamte Verfahren dauert mindestens 3, meist jedoch sogar 5 oder 6 Jahre. In dieser Zeit müssen Sie jegliches Einkommen, das oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, an Ihre Gläubiger abtreten, damit Sie am Ende die Restschuldbefreiung erhalten. In diesem Fall werden Ihnen zum Abschluss der Wohlverhaltensphase alle Schulden erlassen, die Sie beim Eintritt in das Insolvenz-Verfahren hatten. Ist es Ihnen in dieser Zeit gelungen, einen Kredit trotz der Privatinsolvenz aufzunehmen, bleibt diese Schuld natürlich erhalten. Gleiches gilt auch für Bußgelder oder Steuerschulden, die während der Wohlverhaltensphase aufgelaufen sind.