Es gibt jedoch Fälle, in denen Kreditnehmer von der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung befreit sind. In diesen Fällen müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen,
- wenn die Widerrufsbelehrung Ihrer Bank fehlerhaft ist.
- wenn 10 Jahre Laufzeit verstrichen sind.
- wenn Sie ein höheres Darlehen bei derselben Bank abschließen, zeigt sich diese meist kulant.
- wenn sich der Kreditnehmer in einer finanziellen Notlage befindet, etwa weil der Hauptverdiener plötzlich verstorben ist, und die monatlichen Raten voraussichtlich nicht tilgen kann. Denn dann handeln manche Banken unter Umständen ebenfalls kulant.
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Hinweis
Schauen Sie im Kreditvertrag nach, ob darin Sondertilgungen vorgesehen sind. Diese würden die Kreditsumme reduzieren – und damit auch die Zinszahlungen. Die potenzielle Reduzierung der Restsumme muss von der Bank bei der Vorfälligkeitsentschädigung einkalkuliert werden.
Vorzeitige Komplett-Rückzahlung vs. Umschuldung
Statt einer vollständigen Rückzahlung wird ein Kredit in vielen Fällen umgeschuldet, der alte Kredit wird also mit einer Anschlussfinanzierung abgelöst. Es lohnt sich einen Kredit umzuschulden, wenn es ein anderes Kreditangebot mit niedrigeren Kreditzinsen gibt. Auch in einem solchen Fall ist eine formelle Kredit-Kündigung nötig.