Da der Wechselkredit eher im unternehmerischen Bereich üblich ist und in den vergangenen Jahren stetig an Beliebtheit verloren hat, ist er nur wenigen Menschen ein Begriff. Hinzu kommen seine komplexe Funktionsweise und vielfältigen Varianten. Ein simples Beispiel ist der Lieferantenkredit:
Angenommen, ein Kunde kauft Waren, die er aber erst in drei Monaten bezahlen kann. Damit der Verkäufer dennoch sofort bezahlt werden kann, stellt er einen Wechsel aus. Dafür zahlt die Bank dem Händler einen Kredit in Höhe der betreffenden Summe aus. Nach den drei Monaten bezahlt der Kunde seine Schulden bei der Bank. Das bedeutet zwar zusätzliche (Kredit-)Kosten, dafür aber mehr finanzielle Flexibilität und Liquidität.
Lange Zeit war der Wechselkredit vor allem im gewerblichen Rahmen eine gängige Bezahl- und Finanzierungslösung. Mittlerweile wird er aber, aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands, nur noch selten genutzt. Der Wechsel selbst kann demnach definiert werden als Wertpapier mit einer unbedingten Zahlungsanweisung. Die Option, ein Skonto einzuräumen, entfällt hierbei.
Sonderformen des Wechselkredits sind beispielsweise der Tagwechsel, der vorab erwähnte Akzeptkredit, der Sichtwechsel, der Rembourskredit im internationalen Handel, der Datowechsel oder der Lieferantenkredit, wobei hier meist ein gezogener Wechsel genutzt wird. Auch der Diskontkredit kann hinzugezählt werden. Allerdings gilt er im rechtlichen Sinne nicht als Kreditvergabe, sondern als Forderungsverkauf. Diese Beispiele machen deutlich, wie komplex sich die Thematik in der Praxis gestalten kann.
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Gut zu wissen
Der Wechselkredit ist nicht gleichzusetzen mit dem Wechseldiskontkredit. Letzterer ist ein kurzfristiger Kredit, den Banken anbieten, indem nicht fällige Wechsel angekauft werden können. Das bedeutet, dass beispielsweise Lieferanten einen Wechsel an Banken verkaufen, um nicht auf Zahlungen ihrer Käufer warten zu müssen.