Bei finanziellen oder geldwerten Verpflichtungen gibt es für diejenige Partei, die einer weiteren Partei etwas verleiht, stets ein Verlustrisiko. Stellen Sie sich dazu beispielsweise vor, Sie würden einem Bekannten 1.000 Euro leihen:
- Sie haben die 1.000 Euro nicht zur Verfügung, bis Sie sie zurückerhalten.
- Ob Ihr Bekannter das Geld wirklich bis zum vereinbarten Datum zurückgibt, können Sie nicht mit letzter Sicherheit vorhersagen.
So sieht es immer bei derartigen Verpflichtungen aus. Der Schuldschein ist in dem Fall ein Dokument, das für den Gläubiger diese mangelnde Sicherheit rechtssicher wiederherstellt.
Dazu sagt der Schuldschein aus: „Person A schuldet Person B folgenden Betrag C bis Datum Z“. Derart von beiden Parteien unterzeichnet geschieht Folgendes:
Gläubiger
Der Schuldschein verbleibt so lange im Eigentum des Gläubigers, bis der Schuldner seine Verpflichtung wie vereinbart beglichen hat. Sollte das nicht geschehen, so hat der Gläubiger durch das vom Schuldner unterschriebene Eingestehen einer Schuldigkeit ein rechtssicheres Dokument, um die Forderung nötigenfalls vor Gericht durchsetzen zu können.
Schuldner
Begleicht der Schuldner seine Forderung, dann hat er umgekehrt das Recht, auch den nunmehr ungültigen Schuldschein zu erhalten – und dazu eine Quittung als Bestätigung der Schuldbegleichung. Falls das nicht geschieht, besteht sogar die rechtssichere Möglichkeit, den Gläubiger zum Eingestehen der Schuldbegleichung zu zwingen.
Was den Schuldschein von ansonsten ähnlich aufgebauten und rechtlich funktionierenden Darlehensvertrag unterscheidet, ist ein besonderes Detail: Nur der Schuldschein samt Schuldigkeit kann an eine dritte Partei abgetreten werden (Zession) – sogar gegen Geld.
Infolgedessen haben Schuldscheine rechtlich gesehen den Charakter eines offiziellen Zahlungsmittels. Um erneut das genannte Beispiel zu nutzen:
- Ihr Bekannter muss die 1.000 Euro erst zum 1. Juni zurückzahlen.
- Sie benötigen jedoch schon am 15. April dringend 1.000 Euro, um eine Autoreparatur zu bezahlen.
- Sie überlassen den Schuldschein mit einem entsprechenden Vermerk Ihrem Bruder. Er gibt Ihnen dafür 1.000 Euro.
- Durch die Zession ist nun Ihr Bruder der Gläubiger Ihres Bekannten.
Prinzipiell ist dadurch selbst eine offizielle Banknote eine Art Schuldschein – daher findet sich auf Euro-Scheinen beispielsweise die Unterschrift des jeweiligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank.