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Schuldschein

 
✓ Ein Schuldschein ist vertragsrechtlich betrachtet das Gegenstück zur Quittung. Der Schuldschein enthält Schulden bzw. Forderungen zwischen zwei Parteien.
✓ Indem ein Schuldschein formlos Dritten überlassen werden kann, unterscheidet er sich maßgeblich von einem Kredit- bzw. Darlehensvertrag. Bei diesen ist eine Überlassung an Dritte explizit ausgeschlossen oder bedarf der Zustimmung des Schuldners.
✓ Damit der Schuldschein ein rechtsgültiges Dokument ist, muss er zwingend einige Angaben beider Parteien sowie eine präzise Zahlungsverpflichtung enthalten.

Definition


Ein Schuldschein ist eine Urkunde, die zwischen mindestens zwei Parteien schuldnerische Verpflichtungen beinhaltet. Solange der Schuldschein dabei einige Mindestangaben enthält, gilt er als rechtsgültig, selbst wenn er keiner besonderen Form entspricht oder gar notariell beglaubigt wurde. Dadurch funktioniert ein Schuldschein vergleichbar wie eine Quittung, nur dass diese den Erhalt einer Zahlung dokumentiert, während ein Schuldschein eine noch offene Forderung verbrieft.

Was genau ist ein Schuldschein – und wie unterscheidet er sich von ähnlichen Verträgen?

Bei finanziellen oder geldwerten Verpflichtungen gibt es für diejenige Partei, die einer weiteren Partei etwas verleiht, stets ein Verlustrisiko. Stellen Sie sich dazu beispielsweise vor, Sie würden einem Bekannten 1.000 Euro leihen:

  • Sie haben die 1.000 Euro nicht zur Verfügung, bis Sie sie zurückerhalten.
  • Ob Ihr Bekannter das Geld wirklich bis zum vereinbarten Datum zurückgibt, können Sie nicht mit letzter Sicherheit vorhersagen.

So sieht es immer bei derartigen Verpflichtungen aus. Der Schuldschein ist in dem Fall ein Dokument, das für den Gläubiger diese mangelnde Sicherheit rechtssicher wiederherstellt.

Dazu sagt der Schuldschein aus: „Person A schuldet Person B folgenden Betrag C bis Datum Z“. Derart von beiden Parteien unterzeichnet geschieht Folgendes:

Gläubiger

Der Schuldschein verbleibt so lange im Eigentum des Gläubigers, bis der Schuldner seine Verpflichtung wie vereinbart beglichen hat. Sollte das nicht geschehen, so hat der Gläubiger durch das vom Schuldner unterschriebene Eingestehen einer Schuldigkeit ein rechtssicheres Dokument, um die Forderung nötigenfalls vor Gericht durchsetzen zu können.

Schuldner

Begleicht der Schuldner seine Forderung, dann hat er umgekehrt das Recht, auch den nunmehr ungültigen Schuldschein zu erhalten – und dazu eine Quittung als Bestätigung der Schuldbegleichung. Falls das nicht geschieht, besteht sogar die rechtssichere Möglichkeit, den Gläubiger zum Eingestehen der Schuldbegleichung zu zwingen.

Was den Schuldschein von ansonsten ähnlich aufgebauten und rechtlich funktionierenden Darlehensvertrag unterscheidet, ist ein besonderes Detail: Nur der Schuldschein samt Schuldigkeit kann an eine dritte Partei abgetreten werden (Zession) – sogar gegen Geld.

Infolgedessen haben Schuldscheine rechtlich gesehen den Charakter eines offiziellen Zahlungsmittels. Um erneut das genannte Beispiel zu nutzen:

  • Ihr Bekannter muss die 1.000 Euro erst zum 1. Juni zurückzahlen.
  • Sie benötigen jedoch schon am 15. April dringend 1.000 Euro, um eine Autoreparatur zu bezahlen.
  • Sie überlassen den Schuldschein mit einem entsprechenden Vermerk Ihrem Bruder. Er gibt Ihnen dafür 1.000 Euro.
  • Durch die Zession ist nun Ihr Bruder der Gläubiger Ihres Bekannten.

Prinzipiell ist dadurch selbst eine offizielle Banknote eine Art Schuldschein – daher findet sich auf Euro-Scheinen beispielsweise die Unterschrift des jeweiligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank.

Was muss ein Schuldschein für Rechtssicherheit enthalten?

Eine einheitlich vorgeschriebene Form für Schuldscheine gibt es nicht – wenigstens in Deutschland. Daher ist selbst eine handschriftliche Vereinbarung auf einer Serviette ein rechtssicheres Dokument, sofern es die folgenden Mindestinformationen beider Parteien enthält:

  • Vor- und Nachnamen
  • Vollständige Meldeadressen
  • Nummern der Personalausweise oder Reisepässe
  • Exakter Wert der Schuldigkeit in Zahlen und Worten – etwa „1.000 € (Eintausend Euro)“
  • Rückzahlungsmodalitäten, mindestens als Zahlungsdatum
  • Handschriftliche Unterschriften

Damit entsteht ohne weitere Beglaubigung ein vor jedem deutschen Gericht gültiges Dokument. Falls sich beide Parteien einig sind, können noch weitere Inhalte inkludiert werden. Beispielsweise eine Rückzahlung auf Raten – wobei dann festzuhalten ist, wie hoch die Raten sind und in welchem Turnus sie zu begleichen sind.

info
Hinweis
Üblicherweise beträgt die Verjährungsfrist eines Schuldscheins 3 Jahre. Diese Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Gläubiger Kenntnis von seinem Anspruch erhielt. Das ist in der Praxis also das Jahr, in dem beide Parteien den Schuldschein unterschrieben oder durch Überlassung eine dritte Person zum Gläubiger wurde.

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