✓ Wer insolvent ist, kann offene Forderungen Dritter nicht mehr begleichen. Er ist also überschuldet, ohne Möglichkeit, sich selbst zu helfen.
✓ Die Restschuldbefreiung steht hierzulande allen natürlichen Personen zur Verfügung. Im Gegensatz zu früher üblichen Verfahren kann sie nach spätestens 6 Jahren für den Erlass aller noch bestehenden Restschulden sorgen.
✓ Um tatsächlich einen Restschuldenerlass zu erhalten, müssen Betroffene über eine sogenannte Wohlverhaltensphase hinweg verschiedene Bedingungen erfüllen.