Eigentums­vorbehalt

 
✓ Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer oder Kreditgeber Eigentümer einer Sache, bis Sie diese vollständig bezahlt haben.
✓ Durch diesen Eigentumsvorbehalt können Sie einen Kredit zusätzlich absichern und bessere Konditionen erhalten.
✓ Achten Sie aber auf die Details bei Kredit- oder Kaufverträgen mit Zahlung auf Rechnung oder in Raten, um eventuelle Stolpersteine zu vermeiden.

Definition


Der Begriff Eigentumsvorbehalt stammt aus dem Kaufrecht und regelt, dass das Eigentum an einem gekauften Objekt erst auf den Käufer übergeht, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Das ist für Kredite besonders relevant, denn daraus ergibt sich, dass der Käufer mit Vertragsunterzeichnung zwar ein Besitz- und Nutzungsrecht erwirbt, aber erst nach vollständiger Bezahlung zum Eigentümer wird.

Grundlegendes zum Eigentumsvorbehalt

Vor allem als Privatkunde sind Sie es wahrscheinlich gewohnt, eine Ware beispielsweise an der Ladentheke zu bezahlen und anschließend mit nach Hause zu nehmen. Sie sind durch die Bezahlung zum Eigentümer geworden. Dasselbe Prinzip gilt bei Online-Käufen, wenn Sie per Überweisung oder PayPal bezahlen und Ihnen die Ware erst nach dem Geldeingang zugestellt wird. Doch in vielen anderen Lebenssituationen werden gekaufte Objekte an den Käufer übergeben, noch bevor dieser den Kaufpreis (vollständig) bezahlt hat. Typische Beispiele sind

  • Lieferungen für die Produktion, wodurch erst das endgültige Produkt gefertigt und verkauft werden kann.
  • Rechnungs- oder Ratenkäufe im privaten sowie gewerblichen Kontext, die erst nach Erhalt oder sogar Gebrauch der Ware bezahlt werden.
  • Finanzierungen von Wirtschaftsgütern wie Neufahrzeugen, die (teil-)finanziert und erst nach dem Verkauf endgültig bezahlt werden.

Wenn Sie einen Kredit für eine Anschaffung wie eine Immobilie, ein Auto, ein neues Handy oder andere Waren aufnehmen, können Sie diese also sofort nutzen. Bis zur vollständigen Kredittilgung bleibt der Kreditgeber aber der rechtmäßige Eigentümer, sofern er vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht.

Warum gilt bei Krediten häufig ein Eigentumsvorbehalt?

Für viele Menschen wirkt das Konzept erst einmal verwirrend. Sie unterschreiben schließlich den Kaufvertrag oder sind der Rechnungsempfänger und können beispielsweise bereits mit dem Auto fahren, das Handy nutzen oder in die Immobilie einziehen. Dennoch sind sie laut Eigentumsvorbehalt nicht der Eigentümer, sondern der Besitzer, sprich sie haben lediglich ein Nutzungsrecht. Dass dieses Vorgehen bei Krediten üblich ist, hat einen simplen Grund:

Indem der Kreditgeber zum vorübergehenden Eigentümer wird, kann er die Ware als Sicherheit hinterlegen. Können oder wollen Sie Ihre Kreditraten nicht mehr vertragsgemäß bezahlen oder es kommt sogar zu einer Privatinsolvenz, so kann der Kreditgeber das finanzierte Objekt wie eine Immobilie oder das Auto verkaufen. Sie verlieren dadurch Ihr Nutzungsrecht und Ihnen werden lediglich die bereits geleisteten Zahlungen erstattet.

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Hinweis
Auf den ersten Blick kann der Eigentumsvorbehalt aus Ihrer Perspektive als Nachteil erscheinen. Doch diese zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber verbessert Ihre Kreditchancen und -konditionen. Indem bei Immobilienfinanzierungen beispielsweise die Immobilie selbst als Sicherheit hinterlegt wird, können Sie eine höhere Kreditsumme oder sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Der Eigentumsvorbehalt steigert somit indirekt Ihre Bonität.

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