Sowohl bei Baukredit als auch Bausparvertrag bekommen Sie Geld für Ihr Immobilienprojekt von einem Kreditinstitut geliehen und müssen es samt Zinsen über viele Jahre zurückzahlen. Dennoch gibt es zwischen den beiden Prinzipien erhebliche Unterschiede:
Der Bausparvertrag ist an vielen Punkten umgekehrt aufgebaut. Dies ist sozusagen die Kombination aus Sparvertrag und Baudarlehen. Nach dem Vertragsabschluss erfolgt zunächst eine mehrjährige Ansparphase. In dieser Zeit zahlen Sie monatlich Eigenmittel in den Bausparvertrag ein, bis dieser zirka 30 bis 40 Prozent des Gesamt-Auftragsvolumens enthält. Dieses Geld wird zu einem festgelegten Satz verzinst. Zudem gibt es verschiedene staatliche Zuschüsse bzw. Förderungen. Dadurch vermehrt sich der Inhalt des Bausparkontos stärker als durch Ihre reinen Zahlungen. Sobald Sie – je nach Vertragsgestaltung – ein Mindestguthaben, eine Mindestsparzeit oder einen bestimmten Score, der sich aus beidem zusammensetzt, erreicht haben, beginnt die Zuteilungsphase. Ab dann können Sie sich die gesamte Bausparsumme auszahlen lassen. Entweder nur das, was sich bislang angehäuft hat, oder diese Summe zuzüglich eines damit gekoppelten Darlehens. Falls Sie dieses wählen, folgt anschließend eine ähnliche Rückzahlungsphase wie beim herkömmlichen Baudarlehen.
Das Baudarlehen ist von seinem Prinzip her ein klassischer Kredit – bloß über eine ganz beträchtliche Summe. Das heißt, Sie einigen sich mit einem Kreditinstitut über wichtige Eckdaten wie Gesamtbetrag, Ratenhöhe, Zinsen und die Dauer der Zinsbindung. Anschließend erhalten Sie nach einer Freigabe den Kredit direkt – wobei bei einem Baudarlehen meist eine gestückelte Freigabe von Teilbeträgen je nach Fortschreiten der einzelnen Bauphasen erfolgt. Schließlich folgt die Tilgungsphase, in der sich die Raten aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Was Sie für das Immobilienprojekt an Eigenmitteln einbringen können, hat mit dem Baudarlehen nur insofern zu tun, als dass hierdurch der benötigte Kreditrahmen verringert wird. Eine weitergehende Kopplung, etwa auf Ebene der Zinsen Ihres Angesparten, gibt es nicht.