Das BAFA (nicht zu verwechseln mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK) ist eine sogenannte Bundesoberbehörde. Vereinfacht gesprochen ist es in dieser Eigenschaft dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet und dient dort als ausführende Behörde in den Bereichen
- Ausfuhrkontrolle,
- Energie,
- Wirtschaftsförderung und
- Wirtschaftsprüferaufsicht.
Damit ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eines der beiden wichtigsten Standbeine, was die Förderung von im weitesten Sinn energetischen bzw. energiebezogenen Maßnahmen im Gebäudesektor anbelangt. Das andere Standbein ist die KfW. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen beiden Anlaufstellen, dennoch sind die Aufgabenbereiche eng miteinander verzahnt. Sie wurden allerdings in jüngster Vergangenheit entflochten, um eine bessere Trennung der Maßnahmen und Zuständigkeiten zu erreichen:
BAFA
Das BAFA ist eine klassische Behörde des Bundes, ist also für Deutschland im Gesamten zuständig. Sein Förder-Fokus liegt vor allem auf Einzelmaßnahmen – und hier mittlerweile weitestgehend nur noch im Gebäudebestand.
KfW
Die KfW hingegen ist eine Förderbank und als solche eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Bund und Ländern gemeinsam gehört. Sie fördert mittlerweile mehrheitlich Gesamtmaßnahmen und ist der zentrale Ansprechpartner für die meisten Förderungen rund um Neubauten geworden.