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BAFA-Förderung im Neubau

Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schon seit langer Zeit einer der wichtigsten Ansprechpartner für Bauherrn und Gebäudebesitzer, wenn es um verschiedene Fördermittel geht. Doch was bietet das BAFA derzeit für Sie, wenn Sie einen Neubau planen?

Das BAFA, seine Förderung und der Unterschied zur KfW

Das BAFA (nicht zu verwechseln mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK) ist eine sogenannte Bundesoberbehörde. Vereinfacht gesprochen ist es in dieser Eigenschaft dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet und dient dort als ausführende Behörde in den Bereichen

  • Ausfuhrkontrolle,
  • Energie,
  • Wirtschaftsförderung und
  • Wirtschaftsprüferaufsicht.

Damit ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eines der beiden wichtigsten Standbeine, was die Förderung von im weitesten Sinn energetischen bzw. energiebezogenen Maßnahmen im Gebäudesektor anbelangt. Das andere Standbein ist die KfW. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen beiden Anlaufstellen, dennoch sind die Aufgabenbereiche eng miteinander verzahnt. Sie wurden allerdings in jüngster Vergangenheit entflochten, um eine bessere Trennung der Maßnahmen und Zuständigkeiten zu erreichen:

BAFA

Das BAFA ist eine klassische Behörde des Bundes, ist also für Deutschland im Gesamten zuständig. Sein Förder-Fokus liegt vor allem auf Einzelmaßnahmen – und hier mittlerweile weitestgehend nur noch im Gebäudebestand.

KfW

Die KfW hingegen ist eine Förderbank und als solche eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Bund und Ländern gemeinsam gehört. Sie fördert mittlerweile mehrheitlich Gesamtmaßnahmen und ist der zentrale Ansprechpartner für die meisten Förderungen rund um Neubauten geworden.

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BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahme: Das wird unter welchen Bedingungen gefördert

Damit steht eines fest: Aktuell (2024/2025) gibt es keine BAFA-Förderungen für den Neubau, sondern lediglich für die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden – und dort nur für einzelne Maßnahmen. Mehr noch, bei Bestandsimmobilien werden Anträge ausschließlich dann angenommen, wenn der Bauantrag des Gebäudes mindestens 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. Sie sind Bestandsgebäude Besitzer? In diesem Fall kommen für Sie verschiedene Maßnahmen in Betracht. Wir zeigen im Folgenden die jeweiligen Hauptgruppen und einige Beispiele. Vollständige Informationen können Sie einer umfangreichen Info-Broschüre des BAFA zu den förderfähigen Maßnahmen und genauen Leistungen entnehmen.

Hierunter fallen sowohl klassische Dämmmaßnahmen als auch der erstmalige Einbau von Fenstern und Außentüren. Ebenfalls gefördert werden außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen, die für mehr Wärmeschutz sorgen.

Damit sind Einbau, Tausch und Optimierung von klima- und raumlufttechnischen Anlagen gemeint. Alles jedoch Dinge, die nicht zur Heizungstechnik gehören.

Das umfasst verschiedene energetisch hochwertige Heizungssysteme, sofern sie nicht mit fossilen Energieträgern betrieben werden und nach der Optimierung mindestens 65 Prozent der relevanten Gebäudefläche nunmehr erneuerbar beheizt werden.

Das bezieht sich auf Maßnahmen, die bei einer bestehenden Anlage (ungeachtet des Energieträgers) eine Reduktion der Energieverbräuche und/oder der Schadstoffemissionen zur Folge haben.

Gemeint sind hier nötige fachmännische Planungs-, Beratungs- und/oder begleitende Tätigkeiten rund um energetische Maßnahmen – insbesondere solche aus den anderen Kategorien.

BAFA-Förderung beantragen

Um diese Mittel zu erhalten, ist es zwingend nötig, einen konkreten Ablaufplan zu folgen. Jede Abweichung kann für Sie zur Folge haben, dass der Zuschuss verwehrt wird. So ist es korrekt:

  1. Sie holen sich bei passenden Firmen Kostenvoranschläge für die Maßnahmen ein, zudem eine sogenannte technische Projektbeschreibung mit der nötigen ID.
  2. Sie erstellen auf einem speziellen BAFA-Portal ein Nutzerkonto, erstellen dort einen neuen Antrag und laden alle nötigen Informationen hoch.
  3. Sie warten auf einen positiven Bescheid durch das BAFA. Erst, wenn dieser eingegangen ist, sollten Sie mit der Beauftragung und Durchführung beginnen.
  4. Nach Abschluss reichen Sie einen vom ausführenden Unternehmen ausgestellten Verwendungsnachweis ein und hinterlegen diesen in Ihrem BAFA-Account im entsprechenden Antrag.
  5. Das BAFA prüft die Nachweise und sendet Ihnen dann eine postalische Bestätigung zu und leitet die Überweisung in die Wege.
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Hinweis
Sprechen Sie bezüglich der Bezahlung unbedingt mit Ihrem Unternehmen. Das soll vor allem verhindern, dass Sie womöglich mit mehreren Tausend Euro in Vorleistung gehen müssen, weil das BAFA das Geld nicht sofort überweist.

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FAQ zum Thema BAFA-Förderung

Das ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine direkt dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte hochrangige Bundesbehörde.

Seit einer Neugestaltung der Fördermittellandschaft 2021 und 2024 de facto nichts mehr. Für alle einen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden betreffenden Fördermaßnahmen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.

Verschiedene Einzelmaßnahmen, die eine irgendwie geartete energetische Optimierung zur Folge haben – ungeachtet, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.

Derzeit in Form von Zuschüssen. Je nach genauer Art der Maßnahme und verschiedener anderer Details können Sie in Extremfällen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten.

Ja. Allerdings nur für jeweils unterschiedliche Maßnahmen. Eine doppelte Antragstellung ist explizit ausgeschlossen.

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