In Deutschland kann seit der Novellierung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes jeder Miteigentümer den Einbau einer Ladevorrichtung verlangen. Die anderen Eigentümer dürfen jedoch über Art und Umfang der Baumaßnahmen abstimmen. Dasselbe gilt für Wohnanlagen, wenn die Installation auch Interessen der Gemeinschaft berühren könnte.
Mieter benötigen für die Montage einer Wallbox das Einverständnis der jeweiligen Vermieter. Handelt es sich bei dem Mietobjekt um eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, so müssen die Vermieter den Antrag bei der Eigentümergemeinschaft vortragen. Mitunter werden Vermieter jedoch auch selbst aktiv, da sich Wohnungen mit PKW-Abstellplatz und eigener Wallbox besser vermieten lassen.