✓ Die Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherheit, bei der der Kreditgeber bis zur Tilgung des Darlehens Eigentümer des finanzierten Guts bleibt.
✓ Der Kreditnehmer bleibt Besitzer und kann das Fahrzeug nutzen, aber nicht ohne Weiteres verkaufen.
✓ Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits geht das Eigentum automatisch an den Kreditnehmer über.
✓ Banken verlangen oft die Hinterlegung des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) als weitere Sicherheit.
✓ Kredite ohne Zweckbindung haben keine Sicherungsübereignung, sind aber oft mit höheren Zinsen verbunden.